§ 833 ABGB; § 834 ABGB; § 13b WEG; § 14 Abs 3 WEG; § 17 Abs 1 WEG; § 26 Abs 1 Z 4, Abs 2 Z 2 WEG; § 235 Abs 5 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit der Abgrenzung zwischen Angelegenheiten der ordentlichen und außerordentlichen Verwaltung in Hinblick auf die Anforderungen an die Beschlussfassung der Mit- und Wohnungseigentümer.