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Kündigung durch einen Miteigentümer

Wohn- und Mietrechtimmolex 2003/57immolex 2003, 101 - 102 Heft 4 v. 1.4.2003

§ 828 ABGB; § 1116 ABGB

Die Entscheidung bestimmt, dass ein schlichter Miteigentümer, mit dem Recht zur ausschließlichen Nutzung einer Wohnung, den Mieter dieser Wohnung nur im Namen aller Miteigentümer kündigen kann.

OGH 29.08.2002, 8 Ob 131/02a

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