§ 481 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass der Einzelrechtsnachfolger an offenkundige Dienstbarkeiten gebunden ist, außer sie waren als bloß obligatorische Rechte vereinbart.
OGH 13.12.2002, 1 Ob 259/02y
§ 481 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass der Einzelrechtsnachfolger an offenkundige Dienstbarkeiten gebunden ist, außer sie waren als bloß obligatorische Rechte vereinbart.
OGH 13.12.2002, 1 Ob 259/02y