§ 81 EheG; § 83 EheG; § 92 EheG; § 98 EheG
Die Entscheidung bestimmt, dass mit Zuteilung der Ehewohnung idR auch die zu ihrer Sanierung aufgenommenen Schulden zu tragen sind.
OGH 21.01.2003, 4 Ob 11/03a
§ 81 EheG; § 83 EheG; § 92 EheG; § 98 EheG
Die Entscheidung bestimmt, dass mit Zuteilung der Ehewohnung idR auch die zu ihrer Sanierung aufgenommenen Schulden zu tragen sind.
OGH 21.01.2003, 4 Ob 11/03a