§ 521 ABGB; § 1295 Abs 1 ABGB; § 1313a ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit den Schutz- und Sorgfaltspflichten aus einem Übergabevertrag, der ein Wohnrecht begründet, die auch gegenüber schutzberechtigten Dritten, in diesem Fall gegenüber der Pflegeperson einer Vertragspartei, wirken.