§ 1319 ABGB; § 1319a ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Regelung der Haftung für einen sich automatisch schließenden Schranken, und beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen der Wegehalterhaftung und der Bauwerke-Haftung.
OGH 25.01.2001, 2 Ob 17/01s