§ 830 ABGB; § 14 ZPO; § 411 ZPO
Der Beitrag bespricht die Entscheidung des OGH 5 Ob 15/00t , die sich mit der Regelung der Haftung für einen sich automatisch schließenden Schranken befasst, und sich mit dem Verhältnis zwischen der Wegehalterhaftung und der Bauwerke-Haftung beschäftigt.