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Haftung für einen sich automatisch schließenden Schranken. Anmerkung zu OGH 25.01.2001, 2 Ob 17/01s

Wohn- und MietrechtTerlitza, Ulfriedimmolex 2001, 180 - 183 Heft 6 v. 1.6.2001

§ 830 ABGB; § 14 ZPO; § 411 ZPO

Der Beitrag bespricht die Entscheidung des OGH 5 Ob 15/00t , die sich mit der Regelung der Haftung für einen sich automatisch schließenden Schranken befasst, und sich mit dem Verhältnis zwischen der Wegehalterhaftung und der Bauwerke-Haftung beschäftigt.

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