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Verschweigen der Transsexualität stellt einen Eheaufhebungsgrund dar

EherechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-HübneriFamZ 2014/191iFamZ 2014, 269 - 270 Heft 5 v. 1.10.2014

OGH 21.5.2014, 3 Ob 84/14w

Schlagwörter:

Aufhebung der Ehe; Irrtum; Aufklärungspflicht; Transsexualität; Verschulden;

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