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Billigkeitsunterhalt nach § 68 EheG stellt lediglich eine Beitragspflicht dar

EherechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-HübneriFamZ 2014/192iFamZ 2014, 270 Heft 5 v. 1.10.2014

OGH 22.5.2014, 2 Ob 145/13g

Schlagwörter:

nachehelicher Unterhalt; Billigkeitsunterhalt; Umstandsklausel; Änderung der Verhältnisse;

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