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Wer ist zur Vermögensabgabe und Eidesleistung namens der Verlassenschaft verpflichtet?

ExekutionsrechtJudikaturHR Dr. Wilhelm TschuggueliFamZ 2013/150iFamZ 2013, 202 Heft 4 v. 1.8.2013

OGH 19.12.2012, 3 Ob 213/12p

Schlagwörter:

Erbrecht; Verpflichtung zur Vermögensangabe und Eidesleistung; Exekutionsführung; ruhender Nachlass; Vertretungsbefugnis; Erbin; ;

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