§ 148 Abs 3 ABGB
Nachdem das zuständige Pflegschaftsgericht den Großeltern des Kindes kein Besuchsrecht gewährt hatte, musste der OGH beurteilen, ob das Gericht dadurch seinen Ermessensspielraum überschritten habe.
OGH 18.1.2012, 3 Ob 209/11y
§ 148 Abs 3 ABGB
Nachdem das zuständige Pflegschaftsgericht den Großeltern des Kindes kein Besuchsrecht gewährt hatte, musste der OGH beurteilen, ob das Gericht dadurch seinen Ermessensspielraum überschritten habe.
OGH 18.1.2012, 3 Ob 209/11y