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Freiheitsbeschränkung durch medikamentöse Maßnahmen, formelle Voraussetzungen

PflegschaftsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2012/69iFamZ 2012, 101 Heft 2 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Das Gericht hatte zu beurteilen, ob die Verabreichung des Medikamentes "Risperdal" und anderer Medikamente eine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 HeimAufG darstellt, da mit der Einnahme eine Reduktion der Aktivität der Bewohner einhergeht. In einem solchen Fall wären formelle Voraussetzungen einzuhalten.

Rechtsgrundlagen: § 3 HeimAufG; § 5 HeimAufG; § 6 Abs 1 HeimAufG

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