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Überschreitung des Verfahrensgegenstands durch Rekursgericht bildet Verfahrensmangel; Türtaster an der Eingangstür ist freiheitsentziehende Maßnahme

AußerstreitrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2012/67iFamZ 2012, 100 - 101 Heft 2 v. 1.3.2012

§ 36 Abs 3 AußStrG; § 36 Abs 4 AußStrG; § 55 Abs 2 AußStrG; § 3 Abs 1 HeimAufG

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