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Bestellung eines Kollisionskurators nur bei materieller Kollision (Verlassenschaftsabhandlung)

AußerstreitrechtJudikaturDr. Robert Fucik, BMJiFamZ 2012/55iFamZ 2012, 79 Heft 2 v. 1.3.2012

§ 271 ABGB

Im vorliegenden Fall hatte der OGH zu beurteilen, ob zwischen den Kindern des Erblassers und deren Mutter, welche die gesetzliche Vertreterin der Kinder ist, im Verlassenschaftsverfahren ein materieller Interessenkonflikt besteht. Im Verfahren war neben dem Verlassenschaftskurator auch ein Kollisionskurator bestellt worden.

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