§ 49 EheG
Im vorliegenden Beitrag wird auf das Urteil 10 Ob 82/11y des OGH vom 4.10.2011 eingegangen, welches untersucht, ob der Auszug aus der Ehewohnung im gegenständlichen Fall eine Eheverfehlung darstellt oder ob es sich um eine das Verschulden ausschließende Reaktion auf schwere Eheverfehlungen des Partners handelt.