§ 284g ABGB
In der vorliegenden Entscheidung führte der OGH aus, warum in einem konkreten Fall der Vorsorgevollmacht nicht der Vorrang vor der Vertretung durch einen Sachwalter eingeräumt werden solle. Er begründete dies mit einem massiven Interessenkonflikt.
OGH 26.7.2012, 5 Ob 124/12i