§ 284 ABGB; § 131 AußStrG
In der vorliegenden Entscheidung traf der OGH Feststellungen, welche Anforderungen an die Zustimmungserklärung des Sachwalters in eine Sterilisation der besachwalterten Person zu stellen sind. Das Höchstgericht war zwar der Meinung, dass die Zustimmung formal korrekt erteilt wurde, jedoch gelindere Mittel zur Empfängnisverhütung für die behinderte Person zur Verfügung stünden.