§ 49 EheG
Vorliegende Entscheidung beurteilt die Frage, ob das Aufrechterhalten ehelicher sexueller Kontakte so weit greift, dass vorherige Eheverfehlungen als verziehen anzusehen sind. Reicht Geschlechtsverkehr isoliert für eine Verzeihung aus?
§ 49 EheG
Vorliegende Entscheidung beurteilt die Frage, ob das Aufrechterhalten ehelicher sexueller Kontakte so weit greift, dass vorherige Eheverfehlungen als verziehen anzusehen sind. Reicht Geschlechtsverkehr isoliert für eine Verzeihung aus?