§ 49 EheG; § 92 Abs 2 ABGB
Gegenständliche Entscheidung wendet sich der Frage zu, wie sich Eheverfehlungen auswirken, nachdem eine Vertiefung der Zerrüttung nicht mehr möglich ist. Ist ein gerechtfertigter Auszug aus der gemeinsamen Wohnung überhaupt eine Eheverfehlung?