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Keine Unterbringung wegen bloßer Behandlungsbedürftigkeit

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2012/188iFamZ 2012, 265 Heft 5 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Gegenständlicher Entscheidung wohnt die Aussage inne, dass bloße Behandlungsbedürftigkeit noch keine Unterbringung zu rechtfertigen vermag. Darüber hinaus werden Feststellungen getroffen, welche Umstände in die Gefahrenbeurteilung einfließen dürfen.

Rechtsgrundlagen: § 3 UbG; § 32a UbG

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