§ 10 UbG
Gegenständlichem Judikat wohnt die zentrale Frage inne, ob die Durchführung der Aufnahmeuntersuchung zwingend durch "Abteilungsleiter" zu erfolgen hat. Kann eine Delegierung an den Turnusarzt erfolgen?
OGH 7 Ob 237/11w
§ 10 UbG
Gegenständlichem Judikat wohnt die zentrale Frage inne, ob die Durchführung der Aufnahmeuntersuchung zwingend durch "Abteilungsleiter" zu erfolgen hat. Kann eine Delegierung an den Turnusarzt erfolgen?
OGH 7 Ob 237/11w