§ 163 Abs 2 ABGB
Gegenständliche Entscheidung widmet sich der Frage, ob aufgrund vergeblicher Versuche an Gewebeproben zu gelangen auch zwei Jahre nach dem Tod eine Vaterschaftsfeststellung aufgrund der Zeugungsvermutung zulässig ist.
§ 163 Abs 2 ABGB
Gegenständliche Entscheidung widmet sich der Frage, ob aufgrund vergeblicher Versuche an Gewebeproben zu gelangen auch zwei Jahre nach dem Tod eine Vaterschaftsfeststellung aufgrund der Zeugungsvermutung zulässig ist.