§ 176 Abs 1 ABGB; § 215 ABGB
Der OGH bleibt mit seiner Entscheidung seiner bisherigen Linie treu und spricht aus, dass ohne Gefährdung des Kindeswohls die Beschränkung der Obsorge durch gerichtliche Auftragserteilung nicht vorzunehmen ist.
§ 176 Abs 1 ABGB; § 215 ABGB
Der OGH bleibt mit seiner Entscheidung seiner bisherigen Linie treu und spricht aus, dass ohne Gefährdung des Kindeswohls die Beschränkung der Obsorge durch gerichtliche Auftragserteilung nicht vorzunehmen ist.