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Über das Erlöschen einer fideikommissarischen Substitution entscheidet grundsätzlich das Abhandlungsgericht

ErbrechtJudikaturHR Dr. Wilhelm Tschugguel, LG KorneuburgiFamZ 2012/115iFamZ 2012, 157 Heft 3 v. 1.5.2012

§ 615 ABGB

Im vorliegenden Urteil traf der OGH Feststellungen über den Eintritt einer Nacherbschaft und über die Zuständigkeit über die Entscheidung, ob eine fideikommissarische Substitution erloschen ist.

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