§ 173 AußStrG; § 810 ABGB
Im Urteil 2 Ob 176/11p war zu prüfen, ob die Bestellung eines Verlassenschaftskurators im konkreten Verfahren zurecht erfolgt ist. In der Anmerkung findet sich ein Hinweis auf eine weitere Entscheidung, die in eine ähnliche Richtung geht.