Zusammenfassung: In diesem Beitrag wird ein spezieller Fall geschildert, in dem es um die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung einer sprechbeeinträchtigten Person besachwalterten Person geht. Der Autor erklärt, welche Schwierigkeiten sich bei der Beurteilung insb deswegen ergeben, weil die Sachwalterbestellung vor der Änderung durch das FamErbRÄG 2004 erfolgte. Nichtsdestotrotz gelangt der Fall zu einem für den Autor zufriedenstellenden Ergebnis.