§ 61 Abs 2 EheG; § 90 Abs 1 ABGB; § 92 Abs 2 ABGB
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob eine getrennte Wohnungsnahme aufgrund der psychischen Erkrankung eines Ehegatten ehezerrüttendem Verschulden gleichkommt.
§ 61 Abs 2 EheG; § 90 Abs 1 ABGB; § 92 Abs 2 ABGB
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob eine getrennte Wohnungsnahme aufgrund der psychischen Erkrankung eines Ehegatten ehezerrüttendem Verschulden gleichkommt.