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Gesonderte Wohnungsnahme bei Vorliegen gerechtfertigter Gründe: kein ehezerrüttendes Verschulden

EherechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2011/75iFamZ 2011, 91 Heft 2 v. 1.3.2011

§ 61 Abs 2 EheG; § 90 Abs 1 ABGB; § 92 Abs 2 ABGB

Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob eine getrennte Wohnungsnahme aufgrund der psychischen Erkrankung eines Ehegatten ehezerrüttendem Verschulden gleichkommt.

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