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Keine medikamentöse Freiheitsbeschränkung bei (unvermeidlicher) bewegungsdämpfender Nebenwirkung

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2011/74iFamZ 2011, 90 - 91 Heft 2 v. 1.3.2011

§ 3 Abs 1 HeimAufG; ߧ 62 Abs 1 AußStrG

Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass bewegungsdämpfende Nebenwirkungen aufgrund der therapeutisch notwendigen Verabreichung von Medikamenten nicht als Freiheitsbeschränkung zu sehen sind.

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