§ 1626 dBGB; ߧ 62 Abs 1 AußStrG
Vorliegende Entscheidung widmet sich umfassend Fragen iZm der alleinigen elterlichen Sorge für Kinder mit deutsch-polnischer Doppelstaatsbürgerschaft. Wie verhält sich die Einzelsorge zur gemeinsamen Sorge nach deutschem Recht.