§ 90 Abs 1 EheG; § 82 Abs 1 Z 3 EheG
Die vorliegende OGH-Entscheidung 5 Ob 221/10a vom 26.5.2011 befasst sich mit der Aufteilung ehelicher Ersparnisse im Scheidungsverfahren und unter welchen Voraussetzungen ein Zinshaus als Wertanlage dazugezählt werden kann.