§ 97 ABGB; § 1041 ABGB; § 1295 Abs 2 ABGB
Die vorliegende OGH-Entscheidung 1 Ob 84/11a vom 24.5.2011 befasst sich mit der Haftung für rechtsmissbräuchliche Rechtsausübung, wenn die Ehefrau bei der Zwangsversteigerung im Rahmen des Insolvenzverfahrens des Ehemannes unrichtigerweise ein Weiterbenützungsrecht behauptet.