Zusammenfassung: Das vorliegende Urteil des Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien vom 21.6.2011 hat ein gerichtliches Unterbringungsverfahren zum Gegenstand und behandelt die Frage der Nachvollziehbarkeit der Gründe für eine Unterbringung wegen Selbstgefährdung.
Rechtsgrundlagen: § 3 UbG; §§ 22 ff UbG