Zusammenfassung: Das vorliegende Urteil des Landesgerichts Krems vom 6.7.2011 hat ein Verfahren zur Unterbringung nach dem UbG zum Gegenstand. Dabei wurde die Frage der ordnungsgemäßen Ladung des Patientenanwalts und die Wirksamkeit des mündlich verkündeten Bescheids behandelt.
Rechtsgrundlagen: ߧ 58 AußStrG; § 19 UbG; § 20 UbG