§ 1298 ABGB; § 1295 ABGB
In vorliegende OGH Entscheidung wird klargestellt, dass bei Vorliegen eines unzweifelhaften Behandlungsfehlers der belangte Arzt zu beweisen hat, dass die ihm zuzurechnende Sorgfaltsverletzung mit "größter Wahrscheinlichkeit" nicht kausal für die Schädigung des Patienten war. Folglich kommt es nach Ansicht des Gerichts zu einer Umkehrung der Beweislast für das (Nicht-) Vorliegen der Kausalität.