§ 6 IPRG
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der OGH eingehend mit der Scharia auseinanderzusetzen. Fraglich war in concreto, ob in Hinblick auf Unterhaltsansprüche einer Frau das Regime der Scharia anzuwenden ist, wenn dieses den nachehelichen Unterhaltsanspruch auf einen Zeitraum von 6 Monaten beschränkt.