Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der EGMR mit der Konventionsmäßigkeit der mangelhaften staatlichen Durchsetzung einer Besuchsregelung zu beschäftigen.
Rechtsgrundlagen: Art 8 EMRK
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der EGMR mit der Konventionsmäßigkeit der mangelhaften staatlichen Durchsetzung einer Besuchsregelung zu beschäftigen.
Rechtsgrundlagen: Art 8 EMRK
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