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Das Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen nach dem FamFG

FamilienrechtAufsatzDr. Peter Barth, BMJ, Richter LGZ WieniFamZ 2010, 73 - 74 Heft 2 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Peter Barth widmet seinen Beitrag Normen, die das Verfahren in Kindschaftssachen beschleunigen sollen. Wie sind diese Regelungen iZm dem Recht auf Gehör der Beteiligten zu sehen?

Rechtsgrundlagen: § 155 Abs 1 FamFG; § 155 Abs 2 FamFG; § 155 Abs 3 FamFG; § 163 FamFG

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