Zusammenfassung: Peter Barth widmet seinen Beitrag Normen, die das Verfahren in Kindschaftssachen beschleunigen sollen. Wie sind diese Regelungen iZm dem Recht auf Gehör der Beteiligten zu sehen?
Rechtsgrundlagen: § 155 Abs 1 FamFG; § 155 Abs 2 FamFG; § 155 Abs 3 FamFG; § 163 FamFG