§ 3 Z 2 UVG
Das erkennende Gericht stellt in verfahrensgegenständlicher Sache eindeutig klar, dass die Zuerkennung eines Unterhaltsvorschusses erst im Fall eines nach Vollstreckbarkeit des Titels fällig werdenden Unterhaltsbeitrags rechtens ist.
§ 3 Z 2 UVG
Das erkennende Gericht stellt in verfahrensgegenständlicher Sache eindeutig klar, dass die Zuerkennung eines Unterhaltsvorschusses erst im Fall eines nach Vollstreckbarkeit des Titels fällig werdenden Unterhaltsbeitrags rechtens ist.