§ 3 Z 2 UVG
In vorliegender Sache hatte sich das erkennende Gericht mit den Voraussetzungen der Vorschussgewährung zugunsten eines Kindes zu befassen und zu klären, ob ein Exekutionsantrag oder die Bescheinigung der Aussichtslosigkeit der Exekutionsführung vorzunehmen gewesen wäre.