§ 140 ABGB
Mit seinem Erkenntnis trifft das erkennende Gericht eine eindeutige Aussage und stellt klar, dass der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht beeinträchtigt.
§ 140 ABGB
Mit seinem Erkenntnis trifft das erkennende Gericht eine eindeutige Aussage und stellt klar, dass der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht beeinträchtigt.