§ 140 ABGB
In Hinblick auf Beiträge, die zwecks einer privaten Pensionsvorsorge abgeführt werden, stellt der OGH eindeutig klar, dass diese die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht negativ beeinflussen.
§ 140 ABGB
In Hinblick auf Beiträge, die zwecks einer privaten Pensionsvorsorge abgeführt werden, stellt der OGH eindeutig klar, dass diese die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht negativ beeinflussen.