Zusammenfassung: Der OGH hatte zu klären, ob die Ruhigstellung eines Patienten mit motorischer Unruhe mittels Dominal als Freiheitsbeschränkung anzusehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 HeimAufG
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Zusammenfassung: Der OGH hatte zu klären, ob die Ruhigstellung eines Patienten mit motorischer Unruhe mittels Dominal als Freiheitsbeschränkung anzusehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 HeimAufG
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