§ 521 ABGB
Gegenständlich war die Frage zu klären, ob der Verstoß gegen familienrechtliche Verpflichtungen das Erlöschen eines dinglichen Wohnrechts rechtfertigt.
OGH 15.12.2009, 5 Ob 220/09b
§ 521 ABGB
Gegenständlich war die Frage zu klären, ob der Verstoß gegen familienrechtliche Verpflichtungen das Erlöschen eines dinglichen Wohnrechts rechtfertigt.
OGH 15.12.2009, 5 Ob 220/09b