§ 1310 ABGB
Dieses Judikat des OGH beschäftigt sich mit der Frage, ob eine solidarische Haftung der Beklagten nach §§ 1301 f ABGB allein aus dem gemeinsam gefassten "Zündelentschluss" für die Verletzungen des Klägers entsteht.
OGH 27.1.2010, 7 Ob 263/09s