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Haftung eines Fünfjährigen

FamilienrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung)iFamZ 2010/144iFamZ 2010, 191 Heft 4 v. 1.7.2010

§ 1310 ABGB

In diesem Fall hat der OGH geprüft, ob die Voraussetzung der objektiv sorgfaltswidrigen Schadenszufügung und somit die subsidiäre Haftung eines fünfjährigen Schädigers nach § 1310 3. Fall ABGB gegeben ist.

OGH 18.12.2009, 2 Ob 83/09h

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