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Ansprüche aus zweckverfehlenden Arbeitsleistungen sind nach § 1152 ABGB zu beurteilen und unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist

ZivilrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2010/124iFamZ 2010, 160 Heft 3 v. 1.5.2010

§ 1152 ABGB; § 1435 ABGB; § 1486 Abs 5 ABGB

Gegenständlich war zu klären, ob ein Anspruch auf angemessene Entlohnung besteht, wenn in einer Lebensgemeinschaft für den anderen erkennbar ein Dienst mit einer gewissen Erwartung eines künftigen Vermögensvorteils erbracht wird, der allerdings nicht eintritt.

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