§ 1152 ABGB; § 1435 ABGB; § 1486 Abs 5 ABGB
Gegenständlich war zu klären, ob ein Anspruch auf angemessene Entlohnung besteht, wenn in einer Lebensgemeinschaft für den anderen erkennbar ein Dienst mit einer gewissen Erwartung eines künftigen Vermögensvorteils erbracht wird, der allerdings nicht eintritt.