Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich das Gericht mit der Unterbringung eines stark alkoholisierten und mit Wahrnehmungsstörungen versehenen Patienten aufgrund bloßer Behandlungsbedürftigkeit zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 3 Z 1 UbG
Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich das Gericht mit der Unterbringung eines stark alkoholisierten und mit Wahrnehmungsstörungen versehenen Patienten aufgrund bloßer Behandlungsbedürftigkeit zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 3 Z 1 UbG