§ 140 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass auch Erträge des Vermögens des Unterhaltsverpflichteten, welches im Erbweg erworben worden ist, in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen sind.
OGH 10 Ob 57/08t
§ 140 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass auch Erträge des Vermögens des Unterhaltsverpflichteten, welches im Erbweg erworben worden ist, in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen sind.
OGH 10 Ob 57/08t