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Behauptete und streitverfangene Forderungen der Erblasserin sind separationsfähiges Nachlassvermögen

ErbrechtBearb. v. HR Dr. Wilhelm Tschugguel, Präs. d. LGiFamZ 2009/91iFamZ 2009, 112 Heft 2 v. 1.3.2009

§ 812 ABGB; § 531 ABGB

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass auch behauptete und streitverfangene Forderungen des Erblassers Teil des absonderungsfähigen Nachlassvermögens sind.

OGH 18.11.2008, 4 Ob 134/08x

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