§ 812 ABGB; § 531 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass auch behauptete und streitverfangene Forderungen des Erblassers Teil des absonderungsfähigen Nachlassvermögens sind.
OGH 18.11.2008, 4 Ob 134/08x
§ 812 ABGB; § 531 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass auch behauptete und streitverfangene Forderungen des Erblassers Teil des absonderungsfähigen Nachlassvermögens sind.
OGH 18.11.2008, 4 Ob 134/08x