ߧ 157 Abs 2 AußStrG
Der Antrag auf Bedenkzeit zur Abgabe der Erbantrittserklärung ist im erstinstanzlichen Verfahren zu stellen.
OGH 8.10.2008, 9 Ob 58/08g
ߧ 157 Abs 2 AußStrG
Der Antrag auf Bedenkzeit zur Abgabe der Erbantrittserklärung ist im erstinstanzlichen Verfahren zu stellen.
OGH 8.10.2008, 9 Ob 58/08g